
Normen
Die Tolerierung der Teilungen erfolgt nach den Toleranzklassen der DIN
866 “Geometrische Produktspezifikation (GPS) – Strichmaßstäbe,
Arbeitsmaßstäbe – Ausführungen, Anforderungen”
und den Fehlergrenzen gemäß EG-Richtlinien über verkörperte
Längenmaße (73/362/EWG, 78/629/EWG, 85/146/EWG)
Zulässige Toleranzwerte:
| Teilungslänge |
DIN-Norm |
EG-Klassen |
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500 mm |
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1000 mm |
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1500 mm |
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2000 mm |
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3000 mm |
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4000 mm |
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5000 mm |
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10000 mm |
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Amtliche Eichung und Prüfzeugnis
Gemäß der EICHORDNUNG für Längenmessgeräte
vom 12.08.1988 und der PTB-Anforderung
PTB-A 1.1 vom Juli 1988 sind verkörperte Längenmaße (Maßstäbe)
allgemein zur innerstaatlichen
Eichung zugelassen.
Die Nennlänge muss dabei einen der folgenden Werte haben:
0,1 - 0,2 - 0,5 - 1 - 1,5 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 m oder ein Vielfaches
von 5 m.
Die Eichung findet bei dem für uns zuständigen Eichamt nach
EWG-Genauigkeitsklasse II statt und ist
in der Gültigkeitsdauer nicht befristet. Das Messnormal der Eichbehörde
muss rückverfolgbar an ein nationales Normal angeschlossen sein.
Für alle von uns gefertigten Maßstäbe können wir
für Sie auf Wunsch ein Prüfzeugnis erstellen lassen.