Qualitätssicherung

DIN-Normen

Für die Tolerierung von Längenmaßen mit Teilung ist DIN 2268 zutreffend. In dieser DIN-Norm ist jedoch nur die Berechnungsvorschrift für die zulässigen Teilungsfehler aufgeführt. Bei der Firma HEYDMESSZEUGE wird daher auf die Toleranzklassen der DIN 866 (Arbeitsmaßstäbe) zurückgegriffen, die dort bereits für einige Standardlängen nach DIN 2268 bestimmt sind.

Zulässige Toleranzwerte:

TeilungslängeDIN-NormEG-Klassen
  DIN 866 ADIN 866 BEG IEG IIEG III
500 mm ±0,04 mm ±0,10 mm ±0,15 mm ±0,40 mm ±0,80 mm
1000 mm ±0,04 mm ±0,10 mm ±0,20 mm ±0,50 mm ±1,00 mm
1500 mm ±0,06 mm ±0,15 mm ±0,25 mm ±0,60 mm ±1,20 mm
2000 mm ±0,06 mm ±0,15 mm ±0,30 mm ±0,70 mm ±1,40 mm
3000 mm ±0,08 mm ±0,20 mm ±0,40 mm ±0,90 mm ±1,80 mm
4000 mm ±0,10 mm ±0,25 mm ±0,50 mm ±1,10 mm ±2,20 mm
5000 mm ±0,12 mm ±0,30 mm ±0,60 mm ±1,30 mm ±2,60 mm
10000 mm     ±1,10 mm ±2,30 mm ±4,60 mm

Soll nach DIN866A oder DIN866B gefertigt werden, ist eine kostenpflichtige Kalibrierung möglich.

Werkskalibrierung oder DAkkS-Kalibrierung möglich.

Amtliche Eichung und Prüfzeugnis

Gemäß der EICHORDNUNG für Längenmessgeräte vom 12.08.1988 und der PTB-Anforderung
PTB-A 1.1 vom Juli 1988 sind verkörperte Längenmaße (Maßstäbe) allgemein zur innerstaatlichen
Eichung zugelassen.
Die Nennlänge muss dabei einen der folgenden Werte haben:
0,1 - 0,2 - 0,5 - 1 - 1,5 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 m oder ein Vielfaches von 5 m.

Die Eichung findet bei dem für uns zuständigen Eichamt nach EWG-Genauigkeitsklasse II statt und ist
in der Gültigkeitsdauer nicht befristet. Das Messnormal der Eichbehörde muss rückverfolgbar an ein nationales Normal angeschlossen sein.

Für alle von uns gefertigten Maßstäbe können wir für Sie auf Wunsch ein Prüfzeugnis erstellen lassen.


Überblick über Normen und Prüfzeugnis als pdf-Datei PDF-Icon

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